AGB

für Dienstleistungen vor Ort beim Kunden durch Reitsport Steckenpferd


Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sabine Schleehauf – Reitsport Steckenpferd, Hämmerlestr. 6, 71126 Gäufelden.
Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug bar oder per EC-Karte.

Fahrtkosten:
Reitsport Steckenpferd berechnet Fahrtkosten gemäß der nachfolgenden Tabelle:
Maßgebend hierfür ist die Entfernung zwischen Firmensitz und Ort, an welchem die Leistung von Reitsport Steckenpferd erbracht wird.
Bis zu 20 km: 15,00 €
Bis zu 50 km: 60,00 €
Bis zu 75 km: 80,00 €
Bis zu 100 km: 100,00 €
Über 100 km auf Anfrage.

Reitsport • Sattlerei Steckenpferd, Sabine Schleehauf, Eberhardstraße 16, 72202 Nagold-Hochdorf, Mobil 0172 / 7615845
Beratungskosten & -pauschalen:
Reitsport Steckenpferd berechnet die erbrachte Beratungsleistung. Eine Beratung für Neusättel incl. Sattelanpassung kostet 100.- € (incl. gesetzlicher Mwst).
Wird im Zuge einer Vor-Ort Beratung ein oder mehrere Sättel im Beisein von Reitsport Steckenpferd getestet und benutzt, fallen für den Test und die Benutzung der Sättel eine Gebühr von 120,- € an.
Eine Vermessung des Pferderückens kostet 30.- €.
Eine Beratung für Reparatursättel wird nach Aufwand berechnet und kostet mindestens 20.-€.
unbegleitete mehrtägige Teststellung: Stellt Reitsport Steckenpferd einen Sattel zu Testzwecken für einen Zeitraum bis zu 7 Tagen zur Verfügung, werden 10% des Neupreises als Testgebühr berechnet. Falls der Sattel nicht spätestens 7 Tage nach Übergabe an Reitsport Steckenpferd zurückgegeben wird, gilt der Sattel als verkauft, der Kaufvertrag als geschlossen und Reitsport Steckenpferd wird dann die Differenz zum Neupreis berechnen.

Wandlung:
Wenn der Käufer Mängel am gekauften Produkt feststellt, so hat er dies an Reitsport Steckenpferd unverzüglich mitzuteilen. Generell hat Reitsport Steckenpferd das Recht auf Wandlung.

Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten
Besondere Bedingungen beim Kauf eines Sattels.
Durch den neu angepassten Sattel und durch Training können sich die Rückenmuskeln und das Fettgewebe des Pferdes verändern. Auch kann das Pferd saison- und fütterungsabhängig zu oder abnehmen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Passgenauigkeit des neuen Sattels. Bitte beachten Sie diese Veränderungen. Möglicherweise kann es notwendig werden, eine erneute Anpassung des Sattels vornehmen zu lassen.
Der Preis eines neues Sattels erhöht sich um 100.- €, wenn der Sattel speziell angepasst wurde.
Der individuell auf das Pferd angepasste Sattel ist nur für dieses Pferd präzise zugeschnitten. Bitte beachten Sie, dass jeder Pferdewechsel eine Veränderung des Sattelkissens zur Folge hat. Ebenso hat die verwendete Sattelunterlage Einfluss auf die Position des Sattels nach der Ingebrauchnahme.
Die Passgenauigkeit eines angemessenen neuen Sattels am Pferd sowie die absolute Korrektheit der Sitzposition des Reiters kann nur zum Zeitpunkt der Übergabe garantiert werden. Sollten aus den oben genannten Gründen Nachpolsterungen oder Veränderungen am Sattel notwendig werden, sind diese nicht als Nachbesserung zu verstehen und generell kostenpflichtig.
Bitte pflegen Sie den Sattel nur mit den empfohlenen Pflegeprodukten.

Schlussbestimmung und Salvatorische Klausel
Ansprüche aus dem Kaufvertrag können ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht abgetreten werden.
Auf diesem Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Firma Reitsport Steckenpferd – Sabine Schleehauf. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Böblingen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag getroffen wurden, sind in dem Kaufvertrag schriftlich niedergelegt.
Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Kaufvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.


Stand: 11/2015


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